Die Abteilung Bauaufsicht nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde war. Hier werden Ihre Bauanträge, Bauvoranfragen, Abbruchanzeigen, Teilungsanträge, Abgeschlossenheitsanträge und Ihre Anträge auf Eintragung von Baulasten bearbeitet und die entsprechenden Genehmigungen erteilt. Die hier beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie auch in speziellen, fallbezogenen Baurechtsfragen. Eine weitere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Sie durch den Zustand und den Betrieb baulicher Anlagen nicht unzulässig gefährdet werden. Den Rahmen für die Arbeit der Abteilung Bauaufsicht bilden Landes- und Bundesbaurecht und die auf ihrer Grundlage erlassenen ortsrechtlichen Vorschriften.